top of page

Nutzungsordnung über das Sportgelände des SC SB Filsen ´72 e.V.

 

 

 

Präambel

 

Für einen verantwortungs- und rücksichtsvollen Umgang miteinander zum Zwecke des Allgemeinwohls werden Regularien zum Sportgelände festgeschrieben. Daneben werden Verhaltens- und Haftungsregeln formuliert, um Rechtssicherheit zwischen dem SC SB Filsen sowie den Nutzern und Nutzerinnen zu erlangen.

 

 

§ 1 Allgemeines

 

Diese Nutzungsordnung regelt die Benutzung des Sportgeländes und ist für jeden Nutzer und jede Nutzerin verbindlich einzuhalten. Die Nutzung des Sportgeländes steht allen Einwohnern/-innen, Vereinsmitgliedern und Gästen kostenlos zur Verfügung.

 

 

§ 2 Öffnungszeiten

Das Sportgelände ist grundsätzlich dauerhaft geöffnet. Bei extremen Witterungsbedingungen z.B. durch Schnee oder Glatteis, sowie für die Dauer von Reparatur- und Mäharbeiten kann das Sportgelände geschlossen werden.

 

§ 3 Benutzungsregeln

 

1. Die Nutzer/-innen sind verpflichtet, pfleglich mit dem Sportgelände und den darauf enthaltenen Gerätschaften umzugehen.

 

2. Das Befahren des Platzes mit Fahrzeugen jeglicher Art ist untersagt.

 

3. Das Sportgelände ist ausschließlich für Ballsportarten und das Trainieren an unserem Outdoor-Fitnesspark zugelassen.

 

4. Das Sportgelände ist im sauberen Zustand zu hinterlassen. Abfälle und sonstige Hinterlassenschaften (z.B. Hundekot) sind zu beseitigen.

 

5. Auf dem Sportgelände herrscht ein absolutes Rauchverbot.

 

6. Grillen und offenes Feuer sind strikt untersagt.

 

7. Sportgeräte sind nur zweckmäßig zu benutzen.

 

8. Die Eingangstore sind dauerhaft geschlossen zu halten.

 

9. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.

 

10. Das Spielen und Trainieren anderer Nutzer/innen darf nicht gestört werden.

§ 4 Haftung

 

1. Der SC SB Filsen haftet nicht für Schäden, die einem Nutzer oder einer Nutzerin durch vorschriftswidriges Verhalten, durch unsachgemäße Benutzung oder durch das Verhalten anderer Benutzer/innen entstehen. Das Haftungsrisiko obliegt dem jeweiligen Nutzer bzw. der jeweiligen Nutzerin des Sportgeländes. Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten von Minderjährigen bleibt hierbei unberührt.

 

2. Die Nutzer und Nutzerinnen haften für alle Schäden, die dem SC SB Filsen an der gesamten Einrichtung entstehen. Eltern haften hierbei für Ihre Kinder.

 

3. Der SC SB Filsen übernimmt darüber hinaus keine Haftung für abhanden gekommene oder liegen gebliebene Sachen oder die Sicherheit mitgebrachter Gegenstände.

 

 

§ 5 Verstöße gegen die Nutzungsordnung und Hausrecht

 

​1. Nutzer/innen des Sportgeländes, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln oder die Ordnung stören, können durch den Vorstand des SC SB Filsen oder einer vom Vorstand bevollmächtigten Person zeitweise oder dauerhaft von der Benutzung des Sportgeländes ausgeschlossen werden. Das Verbot kann sowohl mündlich als auch schriftlich unter Angabe von Gründen ausgesprochen werden und ist vom Tage des Bekanntwerdens gültig.

 

2. Verstöße und Vandalismus werden zudem durch unsere Videokameras dokumentiert und werden entsprechend strafrechtlich verfolgt.

 

 

§ 6 Inkrafttreten

 

Diese Nutzungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

Filsen, 26.06.2022

 

 

Vorstand SC SB Filsen

Hier geht es zusätzlich zum Piktogramm

bottom of page